ANGEBOTE

Angebote und Preise


W

ir sind ein sich ständig weiterentwickelnder Betrieb mit vielen kreativen Ideen. 

Entsprechend ändert sich auch unser Repertoir der anzubietenden Angebote.

Dennoch bleibt unsere Leidenschaft in der Pflege von älteren Menschen.

Immer mehr Details sind mittlerweile zu beachten, um das Potential der Pflegebranche voll auszuschöpfen.


Wir helfen Ihnen dabei, das für Sie am besten geeignetste Angebot zusammenzustellen.



STATIONÄRE PFLEGE

Pflege

Vollstationäre Pflege

Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege

Krankenhausnachsorge


SONDERLEISTUNGEN


Diverse Angebote speziell für Sie zugeschnitten

Von Friseurleistungen und W-LAN über Ihr persönliches Wunschgetränk, bis hin zur Bereitstellung von Personal.

Ein Heim mit Hotelatmosphäre,

wo den Unterschied die Pflege und Zuwendung macht!


Unser Haus finden Sie in ruhiger Umgebung ca. 2,5 km vom Ortskern Oyten entfernt, direkt am Landschaftsschutzgebiet vor den Toren Bremens.


Spazierwege und lauschige Sitzecken, ein Außenschwimmbad mit Poolhaus, verschieden ausgerichtete, teilweise überdachte Terrassen sowie ein Kleintierzoo laden unsere Bewohner zum Verweilen ein.


Die gesamte Anlage ist behindertengerecht angelegt.

Parkplätze finden Sie direkt vor unserem Haus.

Immer etwas los

DIE WELT DES ENTERTAINMENTS

Sonderleistungen, z. B. Friseur und Fußpflege

SEIEN SIE PERFEKT GESTYLT FÜR IHRE VERANSTALTUNGEN

Stallung &

Kleintierzoo

FÜR KLEIN UND GROß.

IN KLEIN UND GROß.

Bereiche und Schwerpunkte

gezielt professionell Pflegen

Unser Alten- und Pflegeheimkomplex besteht aus drei mehrgeschossigen Gebäuden und liegt inmitten eines großen Gartengeländes.


Durch den gezielten Einsatz dynamischer Fachkompetenz ist die Entwicklung unserer Wohnbereiche für die Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf aller Symptomatiken entstanden.


Die Methoden und Instrumente in den Bereichen Pflege und Betreuung sowie Rehabilitation bis hin zur Gerontopsychiatrie finden in verantwortungsvoller Fürsorgepflicht aller mit dem Haus verbundenen Kräfte statt.


Vollstationäre Pflege

im Monat (30,42 Tage)

Pflegegrad 1


Gesamtkosten Monat:
2.759,09 €
Anteil Pflegeversicherung:
125,00 €
Eigenanteil:
2.634,09 €

Pflegegrad 2


Gesamtkosten Monat:
3.174,33 €
Anteil Pflegeversicherung:
770,00 €
Eigenanteil:
2.404,33 €

Pflegegrad 3


Gesamtkosten Monat:
3.666,22 €
Anteil Pflegeversicherung:
1.262,00 €
Eigenanteil:
2.404,22 €

Pflegegrad 4


Gesamtkosten Monat:
4.179,10 €
Anteil Pflegeversicherung:
1.775,00 €
Eigenanteil:
2.404,10 €

Pflegegrad 5


Gesamtkosten Monat:
4.409,07 €
Anteil Pflegeversicherung:
2.005,00 €
Eigenanteil:
2.404,07 €

Tagessätze

Verpflegung:
6,20 €
Unterkunft:
18,11 €
Investitionskosten:
18,00 €

Pflegekosten:
PG 1: 48,39 €
PG 2: 62,04 €
PG 3: 78,21 €
PG 4: 95,07 €
PG 5: 102,63 €

Rechenbeispiel vollstationäre Pflege

diese Person hat Pflegegrad 2


Die Person zieht am 21.05.20... bei uns im Haus am Königsmoor ein.

Entsprechend werden für den Monat Mai 11 Tage (Anreisetag wird mit einbezogen) berechnet und ab Monat Juni die durchschnittlichen Monatstage von 30,42 Tage verwendet und damit einen Eigenanteil in Höhe von 2.404,33 € berechnet.


Für die 11 Tage im Mai übernimmt die Pflegeversicherung die Pflegekosten (11 x 62,04 = 682,44 ) und die Unterkunft (11 x 18,11 =  199,21 €) ergeben gemeinsam 881,65 €, die übrigen Kosten, wie Verpflegung (11 x 6,20 = 68,20) und Investitionskosten (11 x 18,00 =  198,00 €), ergeben nur noch einen Eigenanteil in Höhe von 266,20 €.


Die Pflegekassen übernehmen bei Pflegegrad 2 in der vollstationären Pflege bis zu 770,00 € für Unterkunfts- und Pflegekosten.


Der Tagessatz in der Preisliste ergibt sich aus den Verpflegungskosten + den Unterkunftskosten + den Investitionskosten + dem aktuellen Pflegegrad entsprechenden Pflegekosten.

(6,20 + 18,11 + 18,00 + 62,04 = 104,35)


Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege

Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5. Der Leistungszeitraum beträgt max. 8 Wochen, die Leistungshöhe der Pflegekassen beträgt ab den 01.01.2022 neu max. 1.774,00 EUR. Pflegegeld wird für bis zu 8 Wochen hälftig weitergezahlt.
 
Personen ab Pflegegrad 1 können sich Kosten der Kurzzeitpflege über den Anspruch auf Entlastungsleistungen (§ 45b SGB XI) erstatten lassen, soweit das Budget hierfür ausreicht.
Eigenanteil pro Tag 42,31 €
(Verpflegung + Unterkunft + Investitionskosten)

Das ergibt folgende mögliche Ansprüche:


Pflegegrad 2: Tagessatz 62,04 € = 28 Tage Anspruch
Pflegegrad 3: Tagessatz 78,21 € = 22 Tage Anspruch
Pflegegrad 4: Tagessatz 95,07 € = 18 Tage Anspruch
Pflegegrad 5: Tagessatz 102,63 € = 17 Tage Anspruch

Berechnung:
Leistungshöhe der Pflegekassen (1.774,00 €) durch den Tagessatz teilen, ergibt die Anzahl der Tage, die beansprucht werden können.

Verhinderungspflege

Anspruchsberechtigt sind die Pflegegrade 2 bis 5. Der Leistungszeitraum beträgt max. 6 Wochen, die Leistungshöhe der Pflegekassen beträgt auch ab den 01.01.2022 max. 1.612,00 EUR. Pflegegeld wird für bis zu 6 Wochen hälftig weitergezahlt.
Auch die Kosten der Verhinderungspflege sind erstattungsfähig, sofern noch Erstattungsleistungen (§ 45b SGB XI) bei den Pflegekassen vorhanden sind.
Eigenanteil pro Tag 42,31 €
(Verpflegung + Unterkunft + Investitionskosten)

Das ergibt folgende mögliche Ansprüche:


Pflegegrad 2: Tagessatz 62,04 € = 25 Tage Anspruch
Pflegegrad 3: Tagessatz 78,21 € = 20 Tage Anspruch
Pflegegrad 4: Tagessatz 95,07 € = 16 Tage Anspruch
Pflegegrad 5: Tagessatz 102,63 € = 15 Tage Anspruch

Berechnung:
Leistungshöhe der Pflegekassen (1.612,00 €) durch den Tagessatz teilen, ergibt die Anzahl der Tage, die beansprucht werden können.

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